Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma PROFERRO
1. Allgemeines
Für unsere Angebote, Lieferungen, Reparatur- und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Anderslautende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausschließlich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Vertragsschluß und -Inhalt
2.1
Zur Annahme von Vertragsangeboten behalten
wir uns eine Frist von drei Wochen vor. Unsere Angebote sind
freibleibend.
2.2
Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder
Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1
Unsere Preise verstehen sich zuzüglich
Verpackung und Versand. Erhöhen sich zwischen Vertragsschluß und Lieferung die
für unsere Kalkulation maßgeblichen Kosten, sind wir gegenüber Kaufleuten zu
einer angemessenen Preiserhöhung berechtigt. Gegenüber Nichtkaufleuten gilt dies
nur, sofern zwischen Vertragsschluß und Lieferung mehr als vier Monate liegen
und soweit sich der mit dem Kunden vereinbarte Preis um nicht mehr als 3 %
erhöht.
3.2
Ein Kostenvoranschlag ist nur verbindlich,
wenn er schriftlich erteilt wurde. Folgt einem Kostenvoranschlag keine
Auftragserteilung, sind wir berechtigt, vom Kunden eine angemessene Vergütung
für unseren Arbeitsaufwand zu verlangen.
3.3
Zahlungen sind binnen einer Woche nach
Erteilung der Rechnung fällig und bar ohne jeden Abzug in deutscher Währung zu
leisten.
3.4
Bei Versendung der Ware behalten wir uns
Lieferung gegen Vorauskasse oder Nachnahme vor.
3.5
Nehmen wir Schecks oder Wechsel entgegen,
erfolgt die Annahme nur zahlungshalber. Wechsel werden ohne Gewähr für richtiges
Vorlegen und Protest angenommen. Einziehungs-, Diskont- und Wechselspesen gehen
zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
3.6
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen und nur auf solche
Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht stützen.
3.7
Haben wir mehrere offenstehende Forderungen
gegen den Kunden, werden dessen Zahlungen nach Maßgabe der §§ 367 Abs. 1, 366
Abs.2 BGB verrechnet.
3.8
Bei Zahlungsverzug sind wir unbeschadet der
Geltendmachung weitergehenden Schadens berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 %
über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.
4. Lieferfristen und Termine
4.1
Lieferfristen und Arbeitszeiten sind nur
verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
4.2
Halten wir einen verbindlich vereinbarten
Liefertermin nicht ein, ist der Kunde berechtigt, uns eine angemessene,
mindestens dreiwöchige Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen. Erst nach
fruchtlosem Verstreichen dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
Nachfristsetzung und Rücktrittserklärung müssen schriftlich erfolgen.
4.3
Von uns nicht beherrschbare
Leistungshindernisse wie z. B. höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen,
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Eingriffe usw. - auch wenn sie
bei unseren Vorlieferanten eintreten - führen zu einer angemessenen Verlängerung
der Lieferfrist. Wird die Leistung aufgrund solcher Hindernisse unmöglich oder
unzumutbar, können beide Parteien schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Ein
Schadensersatzanspruch des Kunden ist in solchen Fällen
ausgeschlossen.
5. Gefahrübergang und Versand
5.1
Beim Versand der Ware geht die Gefahr auf den
Kunden über, sobald die Ware der Transportperson übergeben worden ist oder
zwecks Versendung unseren Betrieb verlassen hat. Verzögert sich die Versendung
der versandbereiten Ware aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, geht die
Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Eine
Versicherung der zu versendenden Ware gegen Transportschäden erfolgt nur kraft
besonderer Vereinbarung und auf Kosten des Kunden.
5.2
Bei Sendungen an uns trägt der Kunde die
Transportgefahr.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis
zu ihrer vollständigen Bezahlung sowie bis zur vollständigen Begleichung aller
unserer bestehenden, bei Geschäften mit Kaufleuten auch aller künftig
entstehenden Forderungen gegenüber dem Kunden.
6.2
Geht unser Eigentum an der Vorbehaltsware
infolge Verarbeitung unter, erwerben wir an der neuen Sache Miteigentum im
Verhältnis des Wert es der Vorbehaltsware zum Wert der verwendeten fremden
Waren.
6.3
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt uns für diesen
Fall schon jetzt alle aus der Weiterveräußerung resultierenden Forderungen ab.
Wir werden diese Forderungen auf Verlangen des Kunden freigeben, soweit sie
unsere Forderungen gegen den Kunden um mehr als 20 % übersteigen.
7. Gewährleistung
7.1
Offensichtlich mangelhafte oder
unvollständige Ware hat der Kunde unverzüglich zu rügen. Die Rüge muß spätestens
14 Tage nach Erhalt der Ware bei uns eingegangen sein. Die weitergehende
Untersuchungs- und Rügepflicht von kaufmännischen Kunden richtet sich nach den
gesetzlichen Vorschriften. Jede Beanstandung der Ware hat schriftlich unter
Beifügung einer Rechnungskopie zu erfolgen.
7.2
Keiner Rüge bedürfen als solche
gekennzeichnete Teilleistungen, zu denen wir in zumutbarem Umfang berechtigt
sind. Keine Mängel sind solche Abweichungen von der verabredeten oder aus
Anzeigen oder Katalogen ersichtlichen Beschaffenheit der Ware, die die
Tauglichkeit zum gewöhnlichen oder vertragsgemäßen Zweck unberührt lassen oder
verbessern. Entsprechende Änderungen behalten wir uns vor.
7.3
Unsere Motoren-, Tuning- und sonstigen
Zubehörteile werden überwiegend ohne TÜV-Gutachten geliefert und sind nur für
Rennzwecke bestimmt. Die Zulässigkeit ihres Einsatzes auf öffentlichen Straßen
gehört nicht zur vertragsgemäßen Beschaffenheit es sei denn, es wird
ausdrücklich darauf hingewiesen.
7.4
Die Gewährleistung für gelieferte Ware ist
nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei
Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde nach seiner
Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
Wir sind zu mindestens zwei Nachbesserungsversuchen berechtigt.
7.5
Beruht der aufgetretene Mangel, auf
unsachgemäßer Behandlung, Reparaturversuchen, Beschädigungen oder sonstigen
Veränderungen der Ware durch den Kunden selbst oder Dritte, bestehen keine
Gewährleistungsverpflichtungen. Es entfällt insbesondere jeder
Gewährleistungsanspruch des Kunden, wenn die der Ware beigefügte Einbauanleitung
nicht genau befolgt wird.
7.6
Bei Auftragsarbeiten nach Kundenvorgabe
leisten wir nur für handwerklich ordnungsgemäße Ausführung Gewähr. Das Risiko
technisch bedingter Funktions- oder Haltbarkeitsmängel trägt der
Kunde.
7.7
Stellen wir bei einer Beanstandung fest, dass
wir nicht gewährleistungspflichtig sind, können wir vom Kunden für angefallenen
Material- und Zeitaufwand eine angemessene Vergütung verlangen.
7.8
Die Gewährleistungszeit beträgt sechs
Monate.
8. Haftung
8.1
Vertragliche, vorverträgliche und
außervertragliche Schadensersatzansprüche - unter Ausnahme von Ansprüchen wegen
Fehlens zugesicherter Eigenschaften - sind ausgeschlossen, soweit wir den
Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
8.2
Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften haften
wir nicht für Folgeschäden, es sei denn, die Zusicherung sollte gerade vor dem
Eintritt solcher Folgeschäden schützen.
8.3
Darüberhinaus ist unsere Haftung gegenüber
Kaufleuten auf den nach Grund und Höhe vorhersehbaren, vertragstypischen
Durchschnittsschaden bis zum Zehnfachen des Kaufpreises bzw. Werklohns begrenzt,
wenn uns nicht der Kunde vor Vertragsschluß schriftlich auf außergewöhnliche
Schadensrisiken hingewiesen hat und wir schriftlich die Übernahme dieser Risiken
erklärt haben.
8.4
Wir haften nicht für Schäden, die auf einer
Nichtbeachtung der Einbauanleitung (Ziffer 7.5) oder auf der Befolgung von
Kundenvorgaben (Ziffer 7.6) beruhen.
9. Schlußbestimmungen
9.1
Erfüllungsort ist Berlin. Bei
Geschäften mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts
oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand für alle im
Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten Berlin.
Das gleiche gilt, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden im
Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist oder sich im Ausland
befindet.
9.2
Dieser Vertrag untersteht deutschem Recht.
EKG und UNKaufrecht finden keine Anwendung.
9.3
Sollten einzelne Bestandteile dieses Vertrtrags unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit des
übrigen Vertrags.